Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland laut Kreislaufwirtschaftsgesetz die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Über die korrekte Umsetzung dieser neuen Regelung sowie ihre Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher herrschte zuletzt einige Verunsicherung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat durch die Veröffentlichung von Hinweisen zur korrekten Entsorgung von Alttextilien in den FAQ seiner Website nun für Klärung gesorgt.
Dort heißt es: „In die Altkleidercontainer von Sammlern sollte weiterhin nur gebrauchstaugliche Kleidung gegeben werden, wenn diese nicht ausdrücklich auch andere Textilien sammeln.“ Darüber hinaus stellt das Ministerium in seinen FAQ klar, dass zerschlissene Kleidung sowie stark verschmutzte Textilien nach wie vor über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen, sofern es dafür vor Ort keine gesonderten Entsorgungsmöglichkeiten gebe.
„Anders als andere Kommunen und EU-Länder, verfügen Raunheim und Rüsselsheim bereits seit mehreren Jahren über ein funktionierendes System zur Getrenntsammlung von wiederverwendbaren Alttextilien“, erklärt Marcel Seitz, Leiter der Abteilung Abfallsammlung beim Städteservice. Sowohl in den Stadtgebieten als auch auf den Wertstoffhöfen stünden dafür Container von Anbietern wie den Maltesern bereit. Dieses System funktioniere allerdings nur, solange die Qualität der gesammelten Textilien in den Containern sich nicht verschlechtere, so Seitz weiter. Andernfalls könnten die Sammler die Textilien nicht mehr weiterverwerten und blieben auf den Entsorgungskosten sitzen, was fatale Folgen für sie haben könne.
„Es ist daher wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass stark verschmutzte und zerschlissene Kleidung auch weiterhin nicht in die Altkleidercontainer gehören“, betont Seitz. Das Bundesumweltministerium weise sogar darauf hin, dass wiederverwendbare Altkleider bestenfalls vor der Entsorgung gewaschen werden sollten, damit kein Schmutz in die Container gerate.
Zusätzliche Container zur gesonderten Entsorgung von zerschlissener Kleidung einerseits und verschmutzten Textilien andererseits hält Abteilungsleiter Seitz für Raunheim und Rüsselsheim auf absehbare Zeit für unrealistisch: „Der Markt für ‚Lumpen‘, also Alttextilien, die nur als Dämmstoffe oder Putzlappen weiterverwendet werden können, ist längst gesättigt und die bestehenden Recyclingkapazitäten sind ausgelastet. Wir würden dadurch somit nur zusätzliche Kosten generieren.“
Für Raunheimer und Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger ändert sich in der Praxis daher zunächst nichts: Zerschlissene und stark verschmutzte Textilien können und sollen auch weiterhin ausschließlich über die Restmülltonne entsorgt werden.