In der folgenden Tabelle sind die Kombinationsmöglichkeiten.
Der Preis gilt für die jeweilige Tonnenkombination.
Gemäß § 1 Abs. 6 der Abfall- und Gebührensatzung kann bei Zuteilung eines Restmüllbehälters bis zur Nenngröße von 120 Litern jeweils ein 120 Liter oder 240 Liter Behälter für Bioabfälle oder Papier kostenfrei zugeteilt werden. Im Übrigen werden Behälter mit maximal gleicher Größe wie die entsprechenden Restmüllbehälter zugeteilt. Das darüberhinausgehende Mehrvolumen für Bioabfälle und Papier wird gebührenpflichtig.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Abfallgebührensatzung der Stadt Rüsselsheim.