Zum Sperrmüll gehören bewegliche Einrichtungsgegenstände, die wegen ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die Abfallbehälter passen.
BITTE BEACHTEN SIE: Der Sperrmüll darf keine elektrischen Bauteile enthalten!
Beispielhaft:
• Möbel und Einrichtungsgegenstände
• Matratzen
• Kinderwagen
• Fahrräder
• Koffer
• Bilder und Gemälde
• sperriges Kinderspielzeug
Nicht zum Sperrmüll gehören:
• Altreifen
• Elektrogeräte
• Fenster und Türen
• Gartenabfälle
• Papier, Pappe, Kartonagen
• Säcke/Kartons mit Restmüll
• Bauabfälle
• Keramische Sanitärelemente
• Teile aus Umbauten und Renovierungen
• KFZ Teile
• Tapetenreste
• Sonderabfälle
• Bauholz
• Holz aus dem Außenbereich
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